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Grüffelo, Kokosnuss, NEINhorn: KI-Streit ums Urheberrecht

Von , Redaktion Intelligenz Welt · mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell verantwortet (so arbeiten wir) · · 3 Min. Lesezeit

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KI-generierte Illustration: ein Zeichentisch in einem ruhigen Atelier, handgezeichnete Waldwesen auf Papier lösen sich in leuchtende Pixel auf und steigen zu einem Bildschirm, im Hintergrund eine Waage der Justitia
Symbolbild, KI-generiert (Intelligenz Welt). Zeigt keine geschützte Figur.

Die wichtigsten Fakten

Kurz gesagt: Der Grüffelo-Illustrator Axel Scheffler erwägt laut „Zeit“ und heise online eine Klage gegen KI-Anbieter. Zwei Verlage, Penguin Random House und Carlsen, klagen bereits gegen OpenAI. OpenAI argumentiert, ein Modell speichere keine Daten wie eine Datenbank. Entschieden ist nichts.

Scheffler überlegt, vor Gericht zu gehen

Wer ChatGPT um ein Bild des Grüffelo bittet, bekommt laut heise online binnen einer Minute Ergebnisse mit unverkennbaren Ähnlichkeiten zum Original. Axel Scheffler, der Illustrator der Figur, zeigte sich gegenüber der „Zeit“ bestürzt: Es seien eindeutig seine Figuren, nur die Hintergründe wichen ab. Deshalb erwäge er ernsthaft eine Klage. Am liebsten würde er sich mit anderen Kunstschaffenden zusammentun. Gespräche über institutionelle Unterstützung führe er mit seinen Verlagen, juristische Beratung suche er noch.

Zwei Verfahren laufen schon

Den Anfang machte laut heise Penguin Random House Deutschland: Als erster Buchverlag in Europa ging der Verlag juristisch gegen OpenAI vor, gemeinsam mit dem Autor und Zeichner Ingo Siegner. Es geht um die ungenehmigte Erzeugung von Bildern des „kleinen Drachen Kokosnuss“. Kurz darauf zog der Carlsen Verlag mit Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn wegen des „NEINhorns“ nach. Einer der Vorwürfe: ChatGPT liefere sogar „ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten, samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer gefakten ISBN und Verlagslogo“.

OpenAIs Argument

Inzwischen liegt die Klageerwiderung von OpenAI vor, so heise unter Berufung auf die „Zeit“. Im Kern argumentiert das Unternehmen: Eine KI speichere keine Daten wie eine klassische Datenbank. Sprachmodelle gäben Inhalte bewusst nicht eins zu eins wieder, sie seien darauf trainiert, Muster und Zusammenhänge zu erkennen und daraus Neues zu erzeugen. Ob Gerichte das für Figuren und Illustrationen genauso sehen, ist offen. Ein Urteil gibt es bisher nicht.

Warum gerade Kinderbücher?

Heise nennt einen plausiblen Grund: In der Kinder- und Jugendliteratur transportieren Text und Bild gemeinsam die Geschichte. Eine Figur wie der Grüffelo ist untrennbar an ein bestimmtes Aussehen gebunden. Wenn eine KI diese Figur nachbaut, fällt die Ähnlichkeit sofort auf. Die Branche fordere seit Langem mehr Rechtsklarheit und wirksamen Schutz vor ungefragter Verwertung in Trainingsdaten.

Was das für Kreative und Nutzer bedeutet

Hinweis: Das ist eine journalistische Einordnung, keine Rechtsberatung. Alle genannten Punkte sind Vorwürfe oder Positionen der Beteiligten, bis Gerichte entschieden haben.

Häufige Fragen

Hat Axel Scheffler schon geklagt?

Nein. Laut heise und „Zeit“ erwägt er eine Klage, sucht noch juristische Beratung und möchte sich mit anderen Kreativen zusammenschließen.

Wer klagt bereits gegen OpenAI?

Laut heise Penguin Random House Deutschland mit Ingo Siegner (Kokosnuss) und der Carlsen Verlag mit Marc-Uwe Kling und Astrid Henn (NEINhorn).

Quellen

  1. KI-Kopien des Grüffelo: Illustrator Axel Scheffler will gegen Betreiber klagen (heise online, 18.10.2026, abgerufen 2026-10-18)

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Transparenzhinweis: Dieser Artikel ist ein redaktioneller Beitrag von Philipp Paulik und entstand mit KI-Unterstützung (Recherche und Textentwurf). Alle Quellen sind unten verlinkt; Zahlen und Aussagen stammen aus diesen Quellen. Das Titelbild ist KI-generiert und im Bild entsprechend gekennzeichnet. Die News-Übersicht auf dieser Seite wird dagegen automatisch aus öffentlichen Feeds aggregiert. So arbeiten wir.